Allgemeine Nutzungsbedingungen
Risiko / Versicherungen
Alle NutzerInnen des Bike-Parks betreiben ihren Sport auf eigenes Risiko. Sie sind sich bewusst, dass Mountainbiking, insbesondere das Befahren der Bike-Park-Strecken, mit ungewöhnlichen Risiken verbunden ist, und dass Sie deshalb über eine persönliche Unfall- und eine Privathaftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten verfügen.
1 Haftung
Die Nutzung des Bike-Parks, die Teilnahme an Veranstaltungen, sowie die alleinige Nutzung geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
Für die, durch Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen entstandenen Schäden haftet der Verursacher in vollem Umfang. Alle NutzerInnen des Bike-Parks nehmen hiermit zur Kenntnis, dass die Bike-Park Strecken nur in Teilbereichen gesichert sind. Schadensersatzansprüche bzw. Forderungen können bei Unfällen gegen den Bike-Park nicht geltend gemacht werden. Es ist dem Betreiber nicht möglich, jedes Hindernis im Bike Park abzusichern!
Für den technisch einwandfreien Zustand der Mountainbikes und des Equipments, welches durch den Betreiber verliehen wird, übernimmt dieser keinerlei Haftung.
2 Nutzung/Betreiber des Bike-Park
Betreiber des Bike-Park ist der Fahrradladen „bikeyard“ in Kooperation. Sämtliche Veranstaltungen, etc. werden ausschließlich von dem Betreiber des Bike-Park durchgeführt. Jegliche kommerzielle Nutzung im Bike Park durch Dritte ist untersagt.
Hierzu zählen auch Vermarktungs-, Werbe- und Fotorechte.
Rechtliche Schritte werden bei Zuwiderhandlung eingeleitet.
3 Nutzung
Die Nutzung des Bike-Parks ist nur unter vom Betreiber autorisierter Aufsicht erlaubt! Alle Nutzer des Bike-Parks haben die Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln zu beachten. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln steht es dem Betreiber frei, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und einen Platzverweis bzw. ein Hausverbot auszusprechen.
4 Pflichten / Anweisungen
Im Bike-Park besteht Helm- und Protektorenpflicht. Unfälle und Sachbeschädigungen sind sofort der zuständigen Aufsicht zu melden. Die aufgestellten Hinweisschilder und Markierungen auf den einzelnen Strecken müssen - um Unfälle zu vermeiden, unbedingt beachtet werden. Alle NutzerInnen des Bike-Parks werden, ohne besondere Aufforderung, die Anweisungen des Betreiberpersonals befolgen und haben sich an die Vorschriften zur Nutzung des Bike-Parks zu halten.
5 Anerkennung
Durch die Anmeldung beim Betreiber bzw. durch die Einverständniserklärung werden die Bike-Park-Bedingungen anerkannt.
Gerichtsstand ist Sindelfingen
Für den Betreiber:
bikeyard
Inh. Jörg Leistikow
Grabenstr. 9
71063 Sindelfingen
Tel.: 07031/2619337
